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Impressum / AGB / DSGVO - Impressum / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Name: La Luna - Female Empowerment Arts
E-Mail: casaluna.frauen@gmail.com
Tel.: +491625241777
Land: Deutschland
Region: Berlin

Wallmow 21, 17291 Carmzow-Wallmow

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Mit dieser Datenschutzerklärung werden wir Sie wissen, wie wir personenbezogene Daten verwalten. Wir sind uns bewusst, welche Bedeutung die persönlichen personenbezogenen Daten für den persönlichen Umgang haben und die Demenz finden alle alle einschlägigen Auswirkungen Vorgaben. Dies ist der Schutz Ihrer Interessen für uns von wichtigenster Bedeutung. Dies ist das Einhalten der Rechte, die zum Datenschutz für uns verwaltet werden.


Erhobene Daten
Wir beziehen und sehen die folgenden personenbezogenen Daten über Sie:
- Kontaktinformationen
- Zahlungsinformationen
- Social-Media-Identifikatoren
- Online-Identifikatoren
Zweck
Wir unterscheiden Ihre Daten zu den folgenden Zwecken:
- Vertragsabwicklung
- Werbung
- Qualitätssicherung
- Statistik
Rechtsgrundlage
Die Wahrnehmung Ihrer Datendaten auf der folgenden Rechtsgrundlage:
- Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
- zur Verfassung eines Vertrags mit Ihnen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
- Interessenigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unter)
Berechtigte Interessen
Bei der Wahrnehmung Ihrer Daten werden die folgenden Rechteigen Interessen berücksichtigt:
- verbessern unsere Angebots
- Schutz vor Beschwerden
- Statistik
Datenempfänger
Bei der Lösung Ihrer Daten arbeiten wir mit den folgenden Dienstleistern zusammen, die Zugang auf Ihre Daten haben:
- Webhosting-Angebote
- Angebote von Social-Media-Herausforderungen
Datenquellen
Wir haben die Daten von Ihnen erhalten.
Datenübertragung in Drittländern
Es findet eine Datenerfassung in Drittländern statt der Europäischen Union statt. Dies wird auf die Grundlage gestellt, wenn es darum geht, die Regel zu ändern, die einen Schutz zu erhalten, die einen zu schützen, zu verlieren, zu verlieren, zu verlieren.
Speicherdauer
Wir haben Ihre Daten,
- wenn Sie in der Wahrnehmung eingewilligt haben, während Sie, bis Sie Ihre Einwilligung breiter rufen,
- wenn wir die Daten zur Einhaltung eines Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Rechte führen, während, wie das Vertragsverhältnis mit gesetzlicher Aufbewahrungsfristen läuft,
- wenn wir die Daten auf der Grundlage eines Grunds werden Interessante betreffen Interessens während, wie Ihr Interesse an einer Löschung oder Anonymisierung nicht überwiegt.
Rechte des Betroffenen
Sie haben - müssen unter berechtigten Voraussetzungen - das Recht,
- Auskunft über die Wahrnehmung Ihrer Daten zu hören,
- Ihre Daten zu berichtigen,
- Ihre Daten löschen oder sperren zu lassen,
- die Wahrnehmung gehört zu lassen,
- der Lösung Ihrer Daten zu breitsprechen,
- Ihre Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten und zu einem anderen zu übermitteln,
- Ihre Einwilligung zur Beantwortung Ihrer Daten für die Zukunft zu breiter rufen und
- sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über eine unzulässige Datenverarbeitung zu verwalten.
Erfordernis oder Bedenken zur Wahrnehmung von Daten
Soweit stirbt bei der Erhebung nicht gehört wird ist, ist die Entscheidung von Daten nicht verloren oder verpflichtend.

Stand dieser Datenschutzerklärung
25. Mai 2018
Wir haben uns vor, diese Datenschutzerklärung gehört mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

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ALLGEMEINE LIEFER-UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. Geltung
1. Die nachträglichen allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) beziehen sich auf alle vom Kontakten, die, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie geben als auch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Betrachtens durch den Kunden, spätestens mit dem des desmaterials zur Unterstützung.
3. Wenn der Kunde den AGB weiter spricht, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu richten. Teilenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermitweichenstrahlen. Teilende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen keine Kenntnis, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkenntnis.
4. Die AGB beziehen sich auf den Rahmen einer anderen Geschäftsführung, die auch für alle Rechte Aufträge, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Betrachtens, für die, die nicht für die Regelungen entschieden werden.

II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranforderungen erledigt, sind diese unverbindlich. Treten nach der Produktion Kostenerhöhung ein, sind diese erst dann nachsichtshalber, wenn nachbarbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der allgemeinen Verursachung Gesamtkosten um mehr als als 15% zu erwarten ist. Wird die Berechtigung produziert, die der Fotograf nicht zu regiert hat, so ist eine falsche Vergütung auf die Grundlage des Zeigonorars in Form einer Person, die des Pauschalhonorars zukommt.
2. Der Fotograf ist die Rechte, die Rechte von Dritten, die zur Aufrechterhaltung der Produktion, die Namen, die Namen und die Vollmacht sowie die Rechnung des Kunden im Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahme, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abwicklung werden, durch den Blickscheinen.
4. Sind die Sichtbaren von zwei Wochen nach Ablieferung der Abwesenheit keine schriftlichen Rechterügen zu gehören, beziehen die Ansprüche als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kundenrechtes Bildmaterial, gleich in unserer Schaffensstufe oder in unserer technischen Form sie besteht. Sie sind berechtigt, auch für elektronisches oder digitales über Materiales Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom empfundenen Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke iSv § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzrechte.
3. Vom Kunden im Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind politische Rechte, die zu vergüten sind.
4. Das Rechtee Bildmaterial bleibt Eigentum des Betrachtens, und obwohl auch im Herbst, dass Schadenersatz hierfür gehört wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial gekauft und hat die Erlaubnis erhalten, einen Beitrag zu leisten.
6. Reklamationen, die den Inhalt der Sprachferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls vergoldet das Bildmaterial als rechts, vertragsmäßig und wie verzeichnet zu gehört.

IV. Rechterechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein kontrolliertes Recht zur einmaligen Verwendung. Dokumente im Internet oder die Einstellung in digitalen Datenbanken sind geschütztaltlich anderweitiger Rechte eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Aussichtliche Rechterechte, medienständige oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert werden und bedingen einen Aufschlag von weniger 100% auf das gehörtige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird das Zugriffsrecht für die einmalige Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden bestimmten Zweck und in der Veröffentlichung und im Medium oder Datenträger, welche / -s / -n der Kundenkontakt oder welche / -s / -r sich aus den gleichen der Auftragserteilung fühlen. Im Zweifelsfall ist in Bezug auf das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Vertretung oder Ablehnung ist honorarpflichtig und bedarf der persönlichen Beziehungsstellung des Betrachters. Das vergoldete für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, gehört in Sammelbände, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jeglichen Anweisungen, Änderungen oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- Die Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung des Bildmaterials auf Datenträger aller Kunst (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm usw.) Verwaltung des Bildmaterials Juwel. Ziff. III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitale Datenzentrierung, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen persönlichen Archiven,
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernnahme oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf der Überprüfung oder zur Herstellung von Hardcopies gehören sind.
5. Rechte des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Bewältigung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Angaben des Betrachters und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv werden werden.
6 Der Kunde ist nicht betroffen, die ihm gehört, dass er sich nicht um andere handelt, auch nicht um andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu gehören. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Berechtigung der Anbringung des vom Betrachter vorgegebenen Urhebervermerks in zweiterelsfreier Zuordnung zum bestimmten Bild.
7 Die Einräumung der Rechterechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der Kontrolle Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Betrachters aus dem Regierungsvertrag.
8 Der Fotograf bleibt auch bei der Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Rechterechte, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu gehören.

V. Haftung
1 Der Fotograf besteht keine Rechte für die Rechte von Rechten, die Marken, Firmen Geschmacksmuster, Personen oder Objekte. Der Erwerb von Arbeitsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für festgelildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie der Einholung von Verträgengenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Verantwortung für die Betextung und die Sicherheit für die Betenxtung.
2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für seine sachbezogenee Verwaltungsverwaltung.

VI. Honorare
1 Es vergoldet das Besitzte Honorar. Ist kein Honorar gegeben worden, bestimmt es sich nach der gleichen persönlichen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar muss sich zu gehören, um zu handeln, um die Rechte zu ändern.
. Mit dem Besitzten Honorar wird die einmalige Verwendung des Bildmaterials zu dem versteckten Zweck des Verwendungszwecks Ziff. IV. 3 abgegolten.
. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (zB Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Regierungs Requisiten, Reisekosten, Rechte Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in abgelehnten abgeliefert, so ist das die Teil Teilhonorar mit abnehmiger Lieferung fällig. Der Fotograf ist in Anspruch genommen, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen, die dem erbrachten Leistungsumfang zugeführt werden.
5 Das Honorar besteht VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gegebenferte Bildmaterial nicht gehört wird. Bei der Verwendung der Arbeitslosenlage für Layout- und Repräsentationsbeziehungen, die von einer 75% pro Aufnahme an Honorar von weniger Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbefristetem oder rechtswidrigem festem Besitz des Kundenbesitzes. Zulässig ist ist die Aufrechnung mit bestrittenen aber Entscheidungsungsreifen Gegenbehandlungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials
1 Analoge Bildmaterial ist in der geführten Form. bekufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Entscheidung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Richtlinien des Betrachters.
2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzungsgrundlage Grund zu Zuwächten sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit Dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Begünstigte Zwecke der Prüfung, ob Eine nutzung oder VERÖFFENTLICHUNG in betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens Innerhalb Eines Monats nach erhalt zurückzugeben, sofern Auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist . Digitale Daten sind zu sehen sind die Datenträger zu vernichten oder gebengeben. Eine bestimmte dieser Frist ist nur wenn, wenn sie vom visuellen schriftlich überprüft worden ist.
4 Die Rücksendung des Bildmaterials wurde durch den Kunden auf die Kosten in branchenüblicher Abwicklung gestellt. Der Kunde hat das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der des Transports bis zum Eingang beim Start.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne zu erwarten des ständigen Erfolgsten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen.
2. Bei unterlassenem, umstrittenigem, falschem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das bestimmtete bzw. Bedenken habenhonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines
1. Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland als auch und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihren Herausforderungen der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksam einer oder widerlegungsmäßig dieser AGB handelt nicht die Wahrnehmung der dauerigen Zustände. Die Vertragsbeherrschung sich selbst, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende Entscheidungsbestimmung zu lösen, die angestrebten Regelung Interessen und juristisch am voraus kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Betrachters.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNG UND GESCHÄFT

I. Anwendung
1. Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden als Standard-Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet) gelten für alle Bestellungen, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, die vom Fotografen ausgeführt werden.
2. Sie gelten für beide Parteien als bindend, wenn der Kunde die Lieferung, den Service oder das Angebot des Fotografen annimmt, spätestens jedoch, wenn das Fotomaterial zur Veröffentlichung angenommen wird.
3. Akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, so hat er dies innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Alle alternativen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit abgelehnt. Alternative Standardbedingungen des Kunden gelten als nichtig, es sei denn, der Fotograf erklärt sich schriftlich damit einverstanden, an ihn gebunden zu sein.
4. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Bestellungen, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen des Fotografen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, ungeachtet des Fehlens eines ausdrücklichen Hinweises auf diese.

II. Provisionsprodukte
1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich zu machen. Tritt während der Produktion ein Kostenanstieg auf, so meldet der Fotograf diesen Anstieg erst, wenn sich herausstellt, dass die ursprüngliche Schätzung der Gesamtkosten voraussichtlich um mehr als 15% überschritten wird. Wird die geplante Produktionsdauer aus Gründen überschritten, auf die der Fotograf keinen Einfluss hat, wird eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten zeitlichen Gebühr oder in Form einer angemessenen Erhöhung der vereinbarten Pauschalgebühr gezahlt.
2. Der Fotograf kann Dienstleistungen Dritter in Auftrag geben, die für die Ausführung der Produktion im Auftrag und auf Rechnung des Kunden und mit dessen Genehmigung erforderlich sind.
3. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen ist der Fotograf für die Auswahl der Fotos verantwortlich, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Genehmigung vorgelegt werden sollen.
4. Die Fotos gelten als ordnungsgemäß gemäß den Vertragsbedingungen angenommen und sind fehlerfrei, sofern dem Fotografen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung der Fotos eine gegenteilige Mitteilung zugestellt wird.

III. Bereitstellung von Fotomaterial (analog und digital)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Kunden vorgelegten Fotomaterialien, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad oder technischer Form. Sie gelten ausdrücklich auch für elektronisch oder digital übertragenes Fotomaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass das vom Fotografen zur Verfügung gestellte Fotomaterial urheberrechtlich geschütztes Material im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 des deutschen Urheberrechtsgesetzes darstellt.
3. Vorschläge des Kunden zu Änderungen oder Anpassungen gelten als Einzelleistungen, für die eine gesonderte Vergütung gilt.
4. Das zur Verfügung gestellte Fotomaterial bleibt Eigentum des Fotografen, ungeachtet der Tatsache, dass möglicherweise eine Gegenleistung dafür eingegangen ist.
5. Der Kunde hat das Fotomaterial sorgfältig zu behandeln und darf es nur für interne Geschäftszwecke Dritten zur Verfügung stellen, d.h. e. zum Anzeigen, Auswählen und technischen Bearbeiten.
6. Reklamationen bezüglich des Inhalts der Lieferung oder des Inhalts, der Qualität oder des Zustands des Fotomaterials sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt einzureichen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als in ordnungsgemäßem Zustand, vertragsgemäß und wie beschrieben erhalten.

IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält grundsätzlich nur einfache Rechte zur einmaligen Nutzung. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ist das Recht zur Veröffentlichung im Internet oder zur Aufnahme in digitale Datenbanken auf die Dauer des Veröffentlichungszeitraums des entsprechenden oder eines vergleichbaren Drucks beschränkt.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, ausschließliche Rechte für bestimmte geografische Gebiete oder Zeiträume unterliegen einer gesonderten Vereinbarung sowie einem Zuschlag von mindestens 100% zusätzlich zu der betreffenden Grundgebühr.
3. Bei Lieferung des Fotomaterials werden nur die Nutzungsrechte für die einmalige Nutzung des Fotomaterials für den vom Kunden angegebenen Zweck und in der vom Kunden angegebenen Dose, dem Medium oder dem Datenfahrzeug gewährt im Lichte der Umstände der Auftragserteilung vernünftigerweise angenommen werden. Im Zweifelsfall ist der Zweck entscheidend, für den das Fotomaterial geliefert wurde, wie aus dem Lieferschein oder der Empfängeradresse hervorgeht.
4. Jede Verwendung, Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die über den in Abschnitt 3 genannten Umfang hinausgeht, unterliegt einer gesonderten Vergütung und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für
- sekundäre Verwertung oder Veröffentlichung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anthologien, produktbezogene Broschüren, Werbung oder, im Falle anderer Arten des Nachdrucks, Bearbeitung oder Modifikation oder Änderung des Fotomaterials;
- Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung des Fotomaterials auf Datenmedien jeglicher Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Medien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, RAM, Mikrofilme usw.), außer für technische Zwecke Bearbeitung und Verwaltung des Fotomaterials gemäß III. 5. hierin
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der fotografischen Daten auf digitalen Datenmedien, Aufnahme oder Anzeige der fotografischen Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven (einschließlich der internen elektronischen Archive des Kunden);
- die Übertragung von digitalisiertem Fotomaterial über Datenübertragungsleitungen oder auf Datenmedien zur Reproduktion auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies.
5. Änderungen am Fotomaterial, die zur Erstellung eines neuen urheberrechtlichen Werks zum Erstellen, Montieren oder elektronischen Erstellen von Fotos verwendet werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Fotografen und sind von [M] als solche zu kennzeichnen. Darüber hinaus darf das Fotomaterial nicht in Zeichnungsform kopiert, fotografisch nachgebildet oder auf andere Weise als Motiv verwendet werden.
6. Der Kunde darf die ihm gewährten Nutzungsrechte oder Teile davon nicht an Dritte übertragen, es sei denn, diese sind Mitglieder seiner Gruppe oder ihrer Tochtergesellschaften. Jegliche Verwendung, Vervielfältigung und Übertragung des Fotomaterials setzt voraus, dass die vom Fotografen festgelegten Urheberrechtsinformationen so aufgenommen werden, dass sie dem betreffenden Bild eindeutig zugeordnet werden können.
7. Die Gewährung der Nutzungsrechte setzt voraus, dass alle Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vollständig beglichen sind.
8. Der Fotograf hat weiterhin das Recht, seine Fotos für Hauswerbezwecke zu verwenden, auch wenn er dem Kunden Exklusivrechte einräumt.

V. Haftung
1. Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten (Marken, Firmennamen, Designrechte), die auf den Fotos gezeigt werden oder von Personen oder Gegenständen gehalten werden, die auf dem Fotomaterial abgebildet sind, es sei denn, eine ordnungsgemäß unterzeichnete Freigabe liegt bei. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Nutzungsrechte über das Urheberrecht an dem betreffenden Foto hinaus zu erwerben und Veröffentlichungen aus Sammlungen, Museen usw. zu erhalten, z. G. für Bilder, die Werke der angewandten oder plastischen Kunst zeigen. Der Kunde ist verantwortlich für die Legende sowie den Kontext, in dem das Foto verwendet wird.
2. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und ordnungsgemäße Verwendung des Fotomaterials zum Zeitpunkt der Lieferung.

VI. Gebühren
1. Es gilt die vereinbarte Gebühr. Wurde keine Gebühr vereinbart, wird diese auf der Grundlage der geltenden Liste der von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herausgegebenen Fotogebühren ermittelt. Die Gebühr unterliegt der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
2. Die Gebühr gilt als gute Gegenleistung für die einmalige Nutzung des Fotomaterials für den vereinbarten Zweck gemäß Abschnitt IV. 3 hier.
3. Die Gebühr enthält keine Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestellung (z. B. Materialkosten, Labor, Modelle, Requisiten, Reisekosten, sonstige notwendige Kosten), die vom Kunden zu tragen sind.
4. Die Gebühr ist bei Lieferung der Fotos zu entrichten. Werden die Produktionsergebnisse in Teilen geliefert, wird die entsprechende Teilzahlung nach Eingang der entsprechenden Lieferung fällig. Bei Provisionsproduktionen kann der Fotograf Vorauszahlungen verlangen, die dem Prozentsatz der Fertigstellung der Produktion entsprechen.
5. Die in Abschnitt VI vorgesehene Gebühr. 1 hierin ist in voller Höhe zu zahlen, ungeachtet der Tatsache, dass das bestellte und gelieferte Fotomaterial nicht veröffentlicht wird. Wenn das Fotomaterial als Grundlage für Layout- und Präsentationszwecke verwendet werden soll, ist eine Gebühr von mindestens 75,00 Euro zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Nur Gegenforderungen, die nicht bestritten oder gerichtlich bestätigt wurden, dürfen verrechnet werden oder unterliegen einem Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus können auch Gegenforderungen, die umstritten sind, über die jedoch bald eine Entscheidung getroffen werden soll, verrechnet werden.

VII. Rückgabe von Fotomaterial
1. Analoges Fotomaterial ist in der Form zurückzugeben, in der es unmittelbar nach seiner Veröffentlichung oder Verwendung für den vereinbarten Zweck geliefert wurde, sofern dies spätestens drei Monate nach dem Datum der Lieferung erfolgt. Zwei Musterkopien der Veröffentlichung, in der das Fotomaterial erscheint, sind beizufügen. Eine Verlängerung dieser dreimonatigen Frist bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Digitale Daten werden nach Abschluss der Nutzung gelöscht und / oder die Datenträger vernichtet. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, den Fortbestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übermittlung der Daten sicherzustellen.
3. Liefert der Fotograf auf Wunsch des Kunden oder mit dessen Zustimmung Fotomaterial ausschließlich zum Zweck der Feststellung, ob es zur Verwendung oder Veröffentlichung geeignet ist, muss der Kunde analoges Fotomaterial spätestens einen Monat nach Erhalt zurücksenden, sofern keines vorhanden ist andere auf dem Frachtbrief angegebene Frist. Digitale Daten werden gelöscht und / oder die Datenmedien zerstört oder zurückgegeben. Diese Frist kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen verlängert werden.
4. Der Kunde hat das Fotomaterial auf eigene Kosten in Standardverpackung zurückzusenden. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports, bis das Fotomaterial den Fotografen erreicht.

VIII. Strafen, Schäden
1. Im Falle einer unbefugten Nutzung, Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung des Fotomaterials (dh ohne Zustimmung des Fotografen) ist der Kunde verpflichtet, eine Strafe in Höhe des Fünffachen der anwendbaren Gebühr für jede einzelne Instanz zu zahlen dass dies nicht dazu dient, andere dem Fotografen zur Verfügung stehende Rechtsmittel einzuschränken.
2. Fehlt der Urheberrechtsvermerk, ist er unvollständig, befindet sich an der falschen Stelle oder kann er dem betreffenden Bild nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist ein Zuschlag von 100% der vereinbarten oder üblichen Gebühr zu zahlen.

IX. Allgemeine Bestimmungen
1. Das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, auch bei Lieferungen an ausländische Bestimmungsorte.
2. Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen nur schriftlich.
3. Sollte eine der hierin enthaltenen Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die nichtige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die wirtschaftlich und wirtschaftlich so nahe kommt, wie sie es mit der nichtigen Bestimmung beabsichtigt hatten.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen in Fällen, in denen der Kunde Vollkaufmann im Sinne des deutschen Handelsrechts ist.

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